Unterricht im Regelbetrieb

Auch im Schuljahr 2021/22 soll der Regelbetrieb an unserer Schule unter besonderen Hygienebedingungen für alle Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden. Absonderungsmaßnahmen für ganze Lerngruppen oder Jahrgänge sollen dabei weitestgehend vermieden werden. Nach wie vor gilt: Die Gesundheit der Schüler und des Personals genießt oberste Priorität.

Schulschreiben vom 06.12.2021


Elternbrief des Ministers zum Schulbeginn 2021/22


Im Schuljahr 2020/21 soll der Regelbetrieb an unserer Schule unter besonderen Hygienebedingungen für alle Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden. Nach wie vor gilt: Die Gesundheit der Schüler und des Personals genießt oberste Priorität.

Aufgrund des Infektionsgeschehens werden die Maßnahmen an Schulen immer wieder angepasst, so dass die Schulen entweder im regulären Präsenzunterricht geöffnet sind, zu einem Wechselmodell zwischen Präsenzunterricht und Distanzunterricht umsteigen oder auch komplett über Homeschooling den Unterrichtsbetrieb gewährleisten.

Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Regelungen des Hessischen Kultusministeriums. Die beschriebenen Maßnahmen sind von den Schulleitungen so umzusetzen. Alle Verordnungen und Verfügungen finden Sie hier.

Bezüglich weitergehender Regelungen des Kreises Bergstraße finden Sie hier die entsprechenden Informationen auf der Webseite des Schulträgers.

Die Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten anwesend, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können.


Regelungen ab dem 25.06.2021

Das Infektionsgeschehen in Hessen ist in den vergangenen Wochen stark und kontinuierlich zurückgegangen. Landesweit liegt der Inzidenzwert bei 9,2. Neun Landkreise unterschreiten die Schwelle von 5 Neuinfektionen.

Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zu Maßnahmen ab dem 25.06.2021.

Einheitliche Maskenpflicht:

  • Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
  • Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.

Private Treffen:

  • Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen.
  • Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

Schule:

  • Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.
  • Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
  • Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule. (Aufgrund eine aktuellen Falls, tritt die Maskenpflicht im Schulgebäude vom 07.07.2021 bis zu den Sommerferien wieder ein)

Kita:

  • Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.)
  • Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.

Sport:

  • Mannschaftssport weiter möglich.
  • Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.
  • Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.

Kultur:

  • Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

  • Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung.
  • Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
  • Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte

Regelungen ab dem 17.05.2021

In mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen liegt die Inzidenz bereits unter 100. Für den Fall, dass der Wert an mindestens fünf Werktagen unter 100 liegt, können die Länder eigene Regelungen, auch im Bereich der Schulen, treffen. Von dieser Möglichkeit hat die Hessische Landesregierung heute in Form eines Zwei-Stufen-Plans Gebrauch gemacht. Dieser gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die am oder ab dem 17. Mai 2021 nicht mehr unter die so genannte Bundesnotbremse fallen.

 

Ab wann die entsprechenden Regelungen greifen, teilen wir Ihnen wie immer über die üblichen Kanäle mit.


Distanzunterricht und Notbetreuung ab dem 29.04.2021 einschließlich

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ab Donnerstag, den 29.04. kein Präsenzunterricht stattfindet. Alle Schülerinnen und Schüler wechseln umgehend in den Distanzunterricht. Ausnahmen gelten für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Ebenfalls wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Sobald die Inzidenz im Kreis Bergstrasse an 5 Tagen hintereinander unter 165 liegt, beginnen wir am übernächsten Tag wieder mit Präsenzunterricht im Wechselmodell für alle Schülerinnen und Schüler nach Stundenplan.

Über die tagesaktuellen Inzidenzwerte und die Auswirkungen der Maßnahmen können Sie sich hier informieren:

Eine Vorhersage, ab wann wir in den Präsenzunterricht im Wechselmodell zurückkehren ist nur bedingt möglich, da als Voraussetzung dazu eine Serie von 5 Tagen mit einem Inzidenzwert unter 165 notwendig ist.

Mit Stand 28.04.2021 wird dies voraussichtlich Donnerstag, der 06.05.2021 sein.


Minsterschreiben vom 23.04.2021

Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb: Auswirkungen der sog. Notbremse des Bundes. Die tagesaktuellen Regelungen für unsere Schule werden wir immer zeitnah veröffentlichen.

Ministerschreiben an die Schulen, Eltern und Erziehungsberechtigten

Inzidenz unter 100:
Klasse 1-6: Wechselunterricht
Klasse 7-11: Wechselunterricht (ab dem 6. Mai)
Abschlussklassen: Präsenzunterricht

Inzidenz über 100 und bis 165:
Alle Klassen: Wechselunterricht

Inzidenz über 165:
Abschlussklassen: Wechselunterricht
Alle anderen Klassen: Distanzunterricht mit Notbetreuung (Klasse 1-6)


Ministerschreiben vom 13.04.2021

Ministerschreiben an die Schulen, Eltern und Erziehungsberechtigten

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, wurde seitens des Kultusministeriums angeordnet, dass der Präsenzunterricht nach den Osterferien noch nicht für alle allen Schülerinnen und Schülern beginnen soll. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionslage, wird der Unterricht genauso weitergeführt werden, wie wir es unmittelbar vor den Osterferien gehandhabt haben.

Eine kurze Übersicht darüber, wie der gruppenweise Wechselunterricht bis zu den Sommerferien strukturiert ist, um für Ausgleich zwischen den Gruppen 1 und 2 und den A und B Wochen in Bezug auf die einstündigen Fächer zu gestalten.

  • 22.2. bis 19.3.: Gruppe 1 Mo, Mi, Fr der ersten Woche
  • 22.3. bis 30.4.: Gruppe 2 Mo, Mi, Fr der ersten Woche
  • 03.5. bis 28.5: Gruppe 1 Mo, Mi, Fr der ersten Woche
  • 31.5. bis 25.6.: Gruppe 2 Mo, Mi, Fr der ersten Woche
  • 28.6. bis 16.7.: Gruppe 1 Mo, Mi, Fr der ersten Woche

Neu hinzugekommen ist eine allgemeine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler. Ohne den Nachweis eines Tests, kann nicht am Präsenzunterricht teilgenommen werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder einen entsprechende Bescheinigung zur Teilnahme an den Tests in der Schule abgegeben haben. Ohne Test müssen die Kinder zuhause bleiben und nehmen am Distanzunterricht teil.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Tests


Ministerschreiben vom 18.03.2021

Der Einstieg in den Wechselunterricht für die Jahrgangstufen 7-10 (ohne Abschlussklassen) vor den Osterferien wurde aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen abgesagt.

Ministerschreiben an die Schulen, Eltern und Erziehungsberechtigten


Ministerschreiben vom 9.03.2021:

Konkrete Umsetzung für den tageweisen Unterricht der Jahrgangsstufen 7-10 (außer Abgangsklassen) ab dem 22.3.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler,

wie Sie bestimmt den Medien entnommen haben, wurde seitens des Kultusministeriums angeordnet, dass allen Schülerinnen und Schülern, die noch nicht in Präsenz unterrichtet werden, ein Präsenzbesuch vor den Osterferien ermöglicht werden soll, dessen konkrete Ausgestaltung in die Hände der Schulen gegeben wurde.

Wir als Heinrich-Böll-Schule müssen bei der Entscheidung, wer in welchem Umfang in die Schule kommt, natürlich alle am Schulleben Beteiligten in den Blick nehmen und die jeweiligen Bedürfnisse aber auch Sorgen beachten.

Nach ausführlichen Beratungen mit der Elternschaft, dem Kollegium sowie innerhalb der Schulleitung haben wir uns dafür entschieden, allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 7-10, die noch nicht in Präsenz beschult werden, ab dem 22.03 pro Woche einen Präsenztag zu ermöglichen.

Mit dieser Regelung versprechen wir uns, den qualitativ hohen Unterrichtsstandard zu halten und gleichzeitig dem Infektionsgeschehen und einem potenziellen Ansteckungsrisiko vernünftig zu begegnen. Daher gilt für den Jahrgang 7 ab dem 22.03 bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, dem 01.04, folgende Regelung:

  • Montag, 22.03: Homeschooling
  • Dienstag, 23.03: Homeschooling
  • Mittwoch, 24.03: Präsenz Gruppe A / Homeschooling Gruppe B
  • Donnerstag, 25.03: Präsenz Gruppe B / Homeschooling Gruppe A
  • Freitag, 26.03: Homeschooling
  • Montag, 29.03: Homeschooling
  • Dienstag, 30.03: Präsenz Gruppe B / Homeschooling Gruppe A
  • Mittwoch, 31.03: Präsenz Gruppe A / Homeschooling Gruppe B
  • Donnerstag, 01.04: Homeschooling

Sollten Ihre Kinder Symptome aufweisen, ist es an diesen Tagen besonders wichtig für den Gesundheitsschutz aller, dass Ihre Kinder zuhause bleiben. In der Schule gelten nach wie vor Maskenpflicht und die Einhaltung der AHA-Regeln.


Ministerschreiben vom 12.02.2021:

 


Auszug aus dem Ministerschreiben vom 21.01.2021:

Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt und vorbehaltlich der weiteren gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern ist beabsichtigt, dass

  • ab dem 15. Februar 2021 die Jahrgangsstufen 1 bis 6 landesweit in den Wechselunterricht (Stufe 3 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) gehen, wobei parallel hierzu eine Notbetreuung einzurichten sein wird (s. u.),
  • möglichst früh im März in einem nächsten Schritt die Jahrgangsstufen 1 bis 6 in den Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2) zurückkehren und
  • ebenso die Klassen ab Jahrgangsstufe 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen, die weiterhin grundsätzlich im Rahmen des Präsenzunterrichts unterrichtet werden) im März mit Wechselunterricht (Stufe 3) beginnen und in diesem Modus bis zum Beginn der Osterferien verbleiben. Ziel ist es, auch diese Jahrgangsstufen baldmöglichst wieder in Präsenz zu unterrichten.

Darüber hinaus mache ich Sie auf eine Videobotschaft aufmerksam, in der Herr Prof. Dr. Lorz sich an die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern in Hessen wendet und die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern aus schulischer Sicht einordnet. Das Video ist auch unter folgendem Link abrufbar: https://hessenlink.de/c7caZ.

Die folgenden Schreiben sowie alle Informationen zur Schulorganisation in der Pandemiephase befinden sich auch auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums zum Download (Stand 21.01.2021).

 


Auszug aus dem Ministerschreiben vom 08.02.2021:

„… Mit diesem Schreiben möchte ich Sie – soweit dies aktuell  möglich ist – über die gegenwärtigen Planungen informieren. Die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) verbleiben voraussichtlich bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Die aktuellen Regelungen gelten zunächst bis zum 22. Februar fort. …“

„… Da die Auswirkungen dieser Mutationen derzeit noch nicht sicher abgeschätzt werden können, hat die Hessische Landesregierung entschieden, den Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 noch nicht am Montag, dem 15. Februar, sondern frühestens am Montag, dem 22. Februar, starten zu lassen und bis dahin die aktuellen Regelungen (Aussetzung der Präsenzpflicht) fortzuführen. …“

Die folgenden Schreiben, in denen die Erklärungen in voller Länge aufgeführt sind, sowie alle Informationen zur Schulorganisation in der Pandemiephase befinden sich auch auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums zum Download (Stand 08.02.2021).

Leitfaden zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021

Es ist auch darauf zu achten, dass an Haltestellen und Bahnsteigen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist. An Haltestellen und Bahnsteigen und in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs besteht außerdem die Verpflichtung medizinische Masken als Mund-Nasenbedeckung zu tragen.

Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand: 23. Januar 2021) – Auszug –

 


 

Das Schulportal dient als erste Informationsquelle. Über die Homepage sind verschiedene Softwaresysteme unserer Schule erreichbar, um mit Schülerinnen und Schülern, sowie Eltern in Kontakt zu treten und für Fragen zur Verfügung zu stehen. Bitte beachten Sie, dass wir zur direkten Kommunikation mit den Lerngruppen und den Eltern das Schulportal mit dem Nachrichtenmodul nutzen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die entsprechenden Accounts funktionieren.

Mit der von uns eingesetzten Technik sind wir in der Lage alle Formen der beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Im Fall eines Hybridunterrichts teilen wir dazu die Klassen in zwei Teilgruppen (1 und 2) ein. Diese werden dann täglich abwechselnd den Unterricht in der Schule besuchen und am Präsenzunterricht teilnehmen. Die jeweils andere Teilgruppen wird dann über ein Videokonferenzsystem per Live-Stream an den Unterricht angebunden. Dieses erfolgreiche Modell setzen wir bereits seit Beginn der Pandemie ein. Auch ein vollständiges Homeschooling kann von uns entsprechend des jeweiligen Stundenplans umgesetzt werden.

Maskenpflicht: In der Schule besteht die Verpflichtung, die Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts zu tragen. Um die Situation für alle erträglicher zu gestalten sind regelmäßige Maskenpausen in den Unterricht und die Pausenzeiten integriert. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kinder nicht allein durch eine Art Entschuldigung davon befreien können, sondern ausschließlich über ein ärztliches Attest. Bitte achten Sie auch darauf, Ihren Kindern Ersatzmasken mitzugeben.

Gruppenzusammensetzung: Um die Kontaktgruppen nachvollziehbarer zu gestalten setzen wir auf Klassenunterricht. Des Weiteren empfiehlt unser Gesundheitsamt dringend, die Lehrkräfte in möglichst einheitlichen Kohorten mit wenigen Wechseln einzusetzen.

Lüften: Regelmäßiges Lüften senkt die Aerosolkonzentration und damit die Konzentration an Schadstoffen im Klassenraum. Unser Lüftungskonzept sieht regelmäßiges Stoßlüften im Abstand von mindestens 20 Minuten für jeweils 3-5 Minuten vor. Alle Klassen werden auf Wunsch mit einer CO2-Ampel ausgestattet, die das Lüftungskonzept unterstützt.

Wetterfeste Kleidung: Der Sportunterricht wird jetzt unter Beachtung der Hygieneregeln mit jeweils 1,5 m Abstand nur noch im Freien durchgeführt. Falls das Wetter nicht mitspielt, wird es theoretischen Unterricht im Klassenraum geben. Da man sich mit entsprechender wetterfester Kleidung auch bei schlechten Witterungsverhältnissen im Freien aufhalten kann, appelliere ich noch einmal dringlich daran, die Kinder der Jahreszeit entsprechend angemessen einzukleiden. Auch während der Pausenzeiten sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit das Schulhaus verlassen und die Pausen draußen verbringen. In diesen Zeiten werden die Klassenräume gelüftet.

Positive Corona-Fälle: Bezüglich positiv getesteter Personen in unsere Schulgemeinde informieren wir unter dem Menüpunkt „Corona“ etwas ausführlicher. Alle betroffenen Personenkreise werden über das Schulportal informiert.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Ihr Schulleitungsteam

Parlez vous français?

Parlez vous français?

Schülerinnen und Schüler der HBS legen DELF-Prüfung ab Nach Englisch ist Französisch die zweite Fremdsprache, die Schülerinnen und Schüler an der Heinrich-Böll-Schule in Fürth erlernen können. Eine Rückmeldung zu ihrem individuellen Lernstand bekommen die...

Die Augen nicht vor der Realität verschließen

Die Augen nicht vor der Realität verschließen

Sensibilisierungsworkshop Kinder- und Jugendpornografie mit der Schulbeauftragten der Polizei Heppenheim, Frau Oberkommissarin Annika Netzer Leben in den sozialen Medien ist Alltag für Kinder und Jugendliche. Viele gehen dabei schon in jungen Jahren versiert um....